Feuerwehrplan - Ingenieurbüro NEUMANN

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Feuerwehrpläne
Funktion
Feuerwehrpläne sollen den Einsatzkräften einen schnellen Überblick über das Gebäude, die Aufteilung und der Verwendung ermöglichen.
Brandschutztechnische Einrichtungen, automatische Löschanlagen und Rauch- und Wärme Abzugsanlagen sind in den Plänen darzustellen.
Forderung
Gefordert werden Feuerwehrpläne beim betreiben einer automatischen Brandmeldeanlage. Das Bauamt (Brandschutzamt) kann aber auch bei Objekten mit einer erhöhten Gefährdung Feuerwehrpläne fordern. Bei der Änderung der Norm 2007 wurde ein allgemeine Objektinformation als Bestandteil des Feuerwehrplanes mit aufgenommen.
Vorschrift
Die Ausarbeitung der Feuerwehrpläne erfolgt nach DIN 14095 - Feuerwehrpläne.
Prüfung
In der DIN ist eine regelmäßige Prüfung durch eine sachkundige Person, mindestens alle 2 Jahre, gefordert. Oftmals werden bauliche Veränderungen nicht mehr in den einmal erstellten Plan übernommen. Die allgemeinen Objektinformationen sollen Personen und Rufnummern von Ansprechpartnern enthalten, diese ändern sich oft und sind insbesondere daher regelmäßig zu aktualisieren.
Von der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH wurde mir der Sachkundenachweis als Fachkraft für die Erstellung und Prüfung von Feuerwehrplänen bescheinigt.
Beispiele:
Übersichtsplan
Geschossplan
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