Brandschutzordnung - Ingenieurbüro NEUMANN

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Brandschutzordnung
Funktion
Brandschutzordnungen sollen einen reibungslosen Ablauf der Rettung von Personen und Sachwerten gewährleisten.
- Teil 1 oder Brandschutzordnung A richtet sich an jeden der sich in einem Gebäude aufhält, ganz gleich ob er dort beschäftigt oder nur vorübergehend anwesend ist. Der Teil A besteht aus einem Aushang.
- Teil 2 oder Brandschutzordnung B richtet sich an alle Personen die in den Gebäuden beschäftigt sind und enthält zusätzliche Hinweise zur Verhütung von Bränden. Sie wird in Form einer Information hergestellt.
- Teil 3 oder Brandschutzordnung C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (z.B. Brandschutzbeauftragte, Personen mit Ordnungsfunktionen, Sicherheitsingenieure, Sicherheitsbeauftragte).
Forderung
Brandschutzordnungen werden in der DIN 14096 Teil 1 bis 3 gefordert. Je nach Art, Nutzung und Größe der baulichen Anlage darf im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Behörde auf das Erstellen der Teile B und/oder C verzichtet werden.
Vorschrift
Die Ausarbeitung der Brandschutzordnung erfolgt gemäß der DIN 14096 Teil 1 bis 3.
Prüfung
Die für den Brandschutz zuständige Behörde (Brandschutzamt) kann die Brandschutzordnung(en) prüfen.
Beispiel
Brandschutzordnung Teil A
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